Allgemeine Geschäftsbedingungen der One4Business Solutions GmbH für Handwerker

1. Inhalt und Zustandekommen

1.1 Parteien und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der One4Business Solutions GmbH, Peter-Müller-Straße 3, 40468 Düsseldorf (nachfolgend “Sonepar“ genannt) und deren Kunden (“Handwerker“) in Bezug auf die Bereitstellung einer Software für – das Projekt- und Kundenmanagement einschließlich ergänzender technischer Leistungen. Sonepar stellt die Software dem Kunden zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Sonepar erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Handwerkers.

1.2 Keine abweichenden Regelungen

Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handwerkers, selbst wenn Sonepar einen Auftrag des Handwerkers annimmt, in dem der Handwerker auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handwerkers beigefügt sind und Sonepar dem nicht widerspricht.

1.3 Testversion

Sollte sich der Handwerker für die Testversion entschieden haben, sind die ersten 30 Tage nach Registrierung des Handwerkers auf der Webseite sonepar-hero.de/ kostenlos. Hierfür muss der Handwerker auf der eben genannten Webseite den Button „jetzt testen“ anklicken und die vorgesehenen Felder ausfüllen. Nach Bestätigung der Angaben beginnen die 30 Tage Testversion zu laufen. Die Testversion endet automatisch nach Ablauf der 30 Tage. Es erfolgt kein automatischer Übergang zur zahlungspflichtigen Version der Software.

1.4 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch Bestellung des Handwerkers über das Bestellformular auf sonepar-hero.de/ zustande. Dafür gibt der Handwerker die dort geforderten Informationen an und bestätigt seine Angaben, sowie die Akzeptierung der AGB und der Vertragsbedingungen mit dem Klick auf den Button „jetzt rechtsverbindlich bestellen“. Mit dem anklicken des Buttons „jetzt rechtsverbindlich bestellen“ akzeptiert der Handwerker das Angebot der Sonepar. Nach der rechtsverbindlichen Bestellung und dem Erhalt der Account-Aktivierungs- Email beginnt das Vertragsverhältnis zu laufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aktivierung der Lizenz bzw. der Lizenzen bis zu 24h dauern kann und nur an Werktagen erfolgt.“

1.5 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.

2. Leistungen von Sonepar

2.1 Übersicht

Sonepar stellt dem Handwerker folgende Leistungen bereit: a) eine Software zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung von Projekten und Terminen sowie zum Management der Kundenbeziehung, (nachfolgend „HERO“ ), b) Apps für mobile Endgeräte, über die der Handwerker einzelne Funktionen HEROs nutzen kann („HERO-App“), c) soweit vereinbart, begleitende technische Leistungen, etwa den Import existierender Daten des Dienstleiters in HERO oder weitere Büroservices.

2.2 Sonepar stellt dem Handwerker das in der Leistungsbeschreibung die als HERO bezeichnete und beschriebene Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (“Service“)

HERO wird auf Computern eines von einem professionellen Anbieter betriebenen Rechenzentrums betrieben. Der Handwerker erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf HERO mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Handwerkers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung für das im Bestellschein angegebene Unternehmen einschließlich aller rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Betriebsstätten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung HEROs an Dritte und eine Nutzung für Dritte, einschließlich verbundene Unternehmen, ist untersagt.

2.3 HERO-App

Soweit der Handwerker einzelne Funktionen HEROs mittels der HERO-App nutzen möchte, muss er zunächst die Sonepar HERO-App kostenlos aus dem jeweiligen App-Store (z.B. Google Play Store, Apple App Store) herunterladen. Es gelten dann vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers.

2.4 Verfügbarkeit

Sonepar stellt dem Handwerker HERO mit einer Verfügbarkeit von 99% bereit. a) Übergabepunkt. Sonepar erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von Sonepar genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Handwerker und dem Rechenzentrum ist der Handwerker verantwortlich. b) Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Sonepar, die Sonepar aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern Sonepar angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z.B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbarem Patch).

2.5 Einrichtung

Der Handwerker nimmt die erstmalige Einrichtung HEROs (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Signaturen, Firmenprofil) selbst vor, außer im Bestellschein wurde etwas Abweichendes vereinbart. Eine Veränderung HEROs nach Wünschen des Handwerkers, ist nicht geschuldet.

2.6 Support

Sonepar stellt einen kostenlosen E-Mail- und Live-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung HEROs zur Verfügung. Der Live-Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung, oder Einrichtungsarbeiten. Die Supportleistungen werden von Sonepar werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail oder Live - Anfragen beträgt in der Regel nicht mehr als 36 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

2.7 Dokumentation

Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Sonepar nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch für das CRM Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind nicht geschuldet.

2.8 Subdienstleister.

Sonepar kann zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subdienstleister einsetzen, etwa für das Hosting, den E-Mail Versand oder Messenger.

2.9 Leistungsänderungen

Dem Handwerker ist bekannt, dass es sich bei HERO um eine Standardsoftware handelt, die als “Software as a Service” Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy (Mehrmieter) Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: a) Wichtige Gründe. Sonepar kann HERO aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. b) Fortentwicklung. Daneben kann Sonepar HERO im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Sonepar wird den Handwerker hierbei auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten hinweisen. Die Zustimmung des Handwerkers zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Handwerker der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird Sonepar auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Handwerkers nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1 Gebühren

Der Handwerker schuldet Sonepar für die Bereitstellung HEROs, während der Vertragslaufzeit die in dem Bestellschein angegebene und vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus einer vom gewählten Tarif abhängigen monatlichen Grundgebühr sowie ggf. einer einmaligen Einrichtungsgebühr.

3.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit

Sonepar stellt die monatlichen Gebühren bei Vertragsbeginn und sodann monatlich im Voraus in Rechnung. Die Rechnungserstellung erfolgt durch die dem Handwerker gemäß seiner angegebenen Kundennummer zugeordneten Gesellschaft der Sonepar Deutschland Gruppe. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug. Die Zahlung der Rechnung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Sonepar.

3.3 Zahlung

Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt nach Absprache. Sofern die Zahlung der Rechnungsbeträge mittels SEPA-Lastschrift erfolgt, verpflichtet sich der Handwerker, -der entsprechenden Sonepar Gesellschaft ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sofern ein solches nicht bereits vorliegt. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung, bei jährlicher Zahlungsweise zu Beginn eines jeden Vertragsjahres.

3.4 Nettopreise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.5 Zahlungsverzug

Kommt der Handwerker für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist Sonepar berechtigt, nach entsprechender Androhung die Webseite, die Widgets und den Zugang zu HERO vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Handwerker keinen Zugriff auf die in HERO gespeicherten Daten und Projekte.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Handwerkers

4.1 Rechtmäßige Nutzung

Der Handwerker wird die Leistungen von Sonepar nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Schweigepflichten einhalten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Leistungen von Sonepar in sonstiger Weise missbrauchen und HERO insbesondere nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwenden oder entsprechende Daten erstellen und/oder auf dem Server speichern.

4.2 E-Mail Versand

Der Handwerker wird Werbe-E-Mails nur an solche Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei denen – soweit anwendbar – die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Handwerker, sich über die Zulässigkeit von Werbemails zu informieren.

4.3 Sicherungskopien

Dem Handwerker obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der in HERO erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Handwerker diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Sonepar bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Handwerker aufgetreten wären.

4.4 Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht

Soweit nicht anders festgelegt, hat der Handwerker eine aktuelle Desktop-Browserversion des Internet Explorer, Google Chrome oder Firefox zu nutzen.

4.5. Steuerrelevante Daten

Dem Handwerker obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Handwerker ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)” genügt.

4.6 Endkundenbeziehung

Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Handwerker und Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Handwerker verantwortlich.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1 Kundendaten

Die (i) vom Handwerker in HERO eingegebenen Daten über Endkunden (z.B. E-Mail, Name, Anschrift, sonstige Merkmale), (ii) Sonepar vom Handwerker zum Import bereitgestellten Endkunden-Daten (z.B. Datenexporte aus sonstigen Systemen), und (iii) die in HERO über Endkunden generierten Daten (z.B. Objektdaten, Terminvereinbarungen, Gesprächsinhalte) (gemeinsam “Kundendaten“) stehen dem Handwerker zu. Sonepar handelt insoweit als reiner technischer Dienstleister und behandelt die Kundendaten vertraulich. Sonepar ist jedoch berechtigt, die Kundendaten – auch über das Vertragsende hinaus – in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.

5.2 Auftragsdatenverarbeitung

Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: Sonepar verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der vertraglichen Leistungen im Auftrag und nach den Weisungen des Handwerkers. Sonepar trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Handwerker bleibt im Verhältnis zu Sonepar alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, des BDSG und TMG, verantwortlich. Der Handwerker wird insbesondere gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einholen und Datenschutzhinweise geben (siehe Ziffer 4).

6. Mängelansprüche

6.1 Mängelfreiheit und Beschaffenheit

Sonepar wird HERO frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen ist vorrangig die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen (z.B. neue mobile Endgeräte oder Betriebssysteme), Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2 Mängelbeseitigung

Mängel an HERO, meldet der Handwerker unverzüglich an Sonepar und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Sonepar wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Sonepar ist berechtigt, dem Handwerker vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Handwerker zumutbar ist.

6.3 Anfängliche Unmöglichkeit

Die verschuldensunabhängige Haftung von Sonepar für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von Sonepar bleibt unberührt.

6.4 Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Sonepar kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)

6.5 Gesetzliche Regelung

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7. Freistellungspflicht des Handwerkers

7.1 Pflicht zur Freistellung

Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber Sonepar Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Handwerker gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder Wettbewerbsrecht E-Mails versendet oder Pflichtangaben unterlässt, so gilt Folgendes: Der Handwerker wird Sonepar von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Sonepar bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Sonepar von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2 Voraussetzungen der Freistellungspflicht

Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass Sonepar den Handwerker über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Handwerker ermöglicht, auf Kosten des Handwerkers – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Ausschluss in bestimmten Fällen

Sonepar haftet für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von Sonepar verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig von Sonepar verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Handwerker vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von Sonepar unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Sonepar haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Sonepar erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als “Garantie” bezeichnet werden.

8.2 Begrenzung der Höhe nach

Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Sonepar nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3 Mitarbeiter und Beauftragte von Sonepar

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.2 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Sonepar.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Laufzeit

Dieser Vertrag beginnt mit rechtsverbindlicher Bestellung und Erhalt der Account-Aktivierungs- Email gemäß Ziffer 1.4 und hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Grundlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich sodann jeweils um weitere 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), sofern er nicht von Sonepar oder dem Handwerker mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.

9.2 Form

Kündigungen können schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Kündigungen des Handwerkers sollen per E-Mail an hero@sonepar.de gesendet werden.

9.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Sonepar zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Handwerker rechtswidrig Werbe-E-Mails mittels HEROs verschickt.

9.4 Daten bei Vertragsende

Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Handwerker nicht mehr auf die Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Handwerker, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion in HERO zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQLDump oder in einem bestimmten Format) ist Sonepar nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird Sonepar die Kundendaten löschen, sofern Sonepar nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), kann Sonepar die Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Vertragsübertragung

Sonepar ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Handwerker auf ein mit Sonepar gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. Sonepar wird dem Handwerker die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Handwerker durch ausdrückliche Einräumung eines Sonder-kündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird Sonepar dem Handwerker im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.

10.2 Erklärungen

Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per E-Mail). Sonepar kann hierzu die vom Handwerker im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Handwerker Sonepar unverzüglich mitteilen.

10.3 Textform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

10.4 Aufrechnung

Der Handwerker kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Sonepar unbestritten ist.

10.5 Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung

10.6 Gerichtsstand

Ist der Handwerker Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei Sonepar. Sonepar bleibt berechtigt, am Sitz des Handwerkers zu klagen.

10.7 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

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